Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der MedKonsil Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Wiesbaden

Stand: 23.9.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MedKonsil Medizinisches Versorgungszentrum GmbH (im Folgenden: "MVZ") und den Patientinnen und Patienten (im Folgenden allein der besseren Lesbarkeit wegen auch nur: "Patient"). Sie gelten für sämtliche ärztlichen und medizinischen Leistungen, die das MVZ in seinen Räumlichkeiten oder im Rahmen seiner Betriebsstätte erbringt.
  2. Das MVZ ist ein Medizinisches Versorgungszentrum, das eine ambulante medizinische Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte anbietet. Das Leistungsspektrum des MVZ umfasst insbesondere die Fachbereiche Kardiologie, Pneumologie, Schlafmedizin, Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Psychotherapie. Das MVZ behandelt sowohl Patienten, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, als auch Privatpatienten und Selbstzahler.
  3. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen des MVZ, insbesondere durch Terminvereinbarung oder Beginn einer Behandlung, erklärt sich der Patient mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Patienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das MVZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrages und Leistungserbringung

  1. Der Behandlungsvertrag zwischen dem MVZ und dem Patienten kommt durch die Annahme eines Behandlungsangebots des MVZ, z.B. durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins oder den Beginn einer Behandlung, zustande.
  2. Die ärztliche Behandlung erfolgt nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Die ärztliche Leistung wird von den im MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzten erbracht. Die Auswahl des konkret behandelnden Arztes obliegt grundsätzlich dem MVZ, soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Vor jeder medizinischen Maßnahme oder Behandlung wird der Patient grundsätzlich umfassend über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Ergebnisse, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie eventuelle Behandlungsalternativen aufgeklärt. Eine Behandlung erfolgt grundsätzlich nur nach vollständiger Aufklärung und ausdrücklicher, in der Regel schriftlich oder in Textform erteilter Einwilligung des Patienten, soweit dies nicht aufgrund der Art der Maßnahme oder sonstiger besonderer Umstände entbehrlich ist.
  4. Der Patient ist verpflichtet, die Ärztinnen und Ärzte des MVZ wahrheitsgemäß und vollständig über seinen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, aktuelle Medikamenteneinnahmen, Allergien und andere relevante medizinische Umstände zu informieren. Eine sichere und wirksame Behandlung hängt maßgeblich von der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ab. Das MVZ haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Patienten zurückzuführen sind.
  5. Der Patient wird angehalten, den ärztlichen Anweisungen im Rahmen der Behandlung, insbesondere bezüglich Medikation, Verhaltensmaßnahmen und Nachsorgeterminen, Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht, kann dies den Behandlungserfolg beeinträchtigen. Eine Haftung des MVZ für hieraus resultierende negative Folgen ist ausgeschlossen, sofern die Anweisungen fachgerecht erteilt wurden.

§ 3 Terminvereinbarung, Absage und Ausfallgebühren

  1. Termine für Sprechstunden, Untersuchungen und Behandlungen können telefonisch, elektronisch (z.B. über Doctolib) oder schriftlich vereinbart werden. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Das MVZ behält sich jedoch das Recht vor, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Arztes, medizinische Notfälle etc.) kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
  2. Sollte der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser spätestens bis 17:00 Uhr des Vortages des Termins telefonisch, elektronisch oder schriftlich abzusagen.
  3. Bei nicht fristgerechter Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin behält sich das MVZ vor, dem Patienten eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr orientiert sich am möglichen Honorarausfall und beträgt, gestaffelt nach Art des Termins zurzeit:
    • Für den Geräteverleih (Rückgabe nur in der Praxis möglich): 50,00 €
    • Für verspätete Geräterückgabe: 75,00 € pro Tag
    • Für Termine in der Privatsprechstunde (i. d. R. 60 Minuten Arzttermin): 250,00 €
    • Für GKV-Untersuchungstermine (i. d. R. 20 Minuten Arzttermin): 80,00 €
    Das MVZ ist berechtigt, die Beträge durch gesonderte, in den Räumen des MVZ für den Patienten deutlich sichtbare Preisaushänge innerhalb angemessener Vorlauffrist mit Wirkung für die Zukunft zu verändern.
  4. Dem Patienten steht der Nachweis frei, dass dem MVZ infolge der nicht fristgerechten Absage oder des Nichterscheinens kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Ausfallgebühr.
  5. Besondere Regelung für Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL):
    • Mit der verbindlichen Buchung einer Selbstzahlerleistung und der Vereinbarung des Untersuchungstermins werden die Untersuchungskosten sofort in Rechnung gestellt und sind bei Buchung als Vorkasse fällig, wenn dies im Einzelfall zulässig ist.
    • Eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrages erfolgt ausschließlich bei rechtzeitiger Terminabsage gemäß Absatz 2 (bis 17:00 Uhr des Vortages). Bei späterer Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

§ 4 Zugang zur Praxis, Verhalten in den Räumlichkeiten und Parken

  1. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände sowie innerhalb des Gebäudes des MVZ strengstens untersagt.
  2. Die auf dem Gelände des MVZ befindlichen Parkplätze sind ausschließlich Patienten mit einem gültigen, vom MVZ ausgestellten Parkschein für die Dauer ihres Termins vorbehalten. Fahrzeuge, die ohne gültigen Parkschein oder außerhalb der hierfür ausgewiesenen Parkflächen oder zeitlich außerhalb des Termins im MVZ abgestellt werden, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (Notfälle etc.).
  3. Im Falle medizinischer Notfälle, eines Brandes oder sonstiger Notfallsituationen sind die Anweisungen des Personals des MVZ sowie der Rettungskräfte und Einsatzkräfte zwingend zu befolgen.
  4. Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und Notfallflächen sind jederzeit freizuhalten.

§ 5 Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten

  1. Eine Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist grundsätzlich nur bei Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit aktuellen Versicherungsdaten möglich.
  2. Sollten bei einem Termin keine gültigen GKV-Versicherungsdaten vorliegen, ist der Patient verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen vorläufigen Versicherungsschein vorzulegen. Das MVZ behält sich in diesem Fall vor, die erbrachten Leistungen dem Patienten als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung zu stellen. Eine nachträgliche Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht mehr möglich. Hiervon unberührt bleibt die Regelung nach § 3 Abs. 3.

§ 6 Abrechnung der Leistungen und Zahlungsbedingungen

  1. Die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der jeweils gültigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen:
    • Für Privatpatienten und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der Steigerungssätze richtet sich nachdem individuellen Aufwand und den Umständen des Einzelfalls. In der Regel sind Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei.
    • Für gesetzlich Versicherte Patienten erfolgt die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse in der Regel über die zuständige Kassenärztlichen Vereinigung.
  2. Sofern eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder eine andere erstattungspflichtige Stelle die Erstattung von GOÄ-Ziffern, Steigerungssätzen oder sonstigen Kosten und Positionen ganz oder teilweise ablehnt, ist der Patient verpflichtet, die Differenzbeträge selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Korrektur der Rechnung durch das MVZ besteht insoweit nicht, es sei denn, es handelt sich um eine sachlich begründete Richtigstellung der Leistung oder Abrechnung.
  3. Soweit für Selbstzahlerleistungen (IGeL) eine Vorkasse-Zahlung gemäß § 3 Abs. 5 dieser AGB vereinbart wurde, sind die entsprechenden Untersuchungskosten mit Rechnungsstellung bei Buchung sofort fällig.
  4. Im Übrigen sind Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig und zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von vier
  5. Wochen nach dem Rechnungsdatum.
  6. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Patient ohne weitere Mahnung in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt behält sich das MVZ die Erhebung einer Mahngebühr vor. Das MVZ ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs weitere rechtliche Schritte, einschließlich der Einschaltung eines Inkassodienstleisters, einzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Patienten.
  7. Honorarforderungen des MVZ unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
  8. Das MVZ akzeptiert Zahlungen in bar sowie mittels gängiger elektronischer Zahlungssysteme (z.B. EC-Karte, Kreditkarte). Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsmethoden kann variieren.

§ 7 Datenschutz und Datenerhebung

Soweit nicht in einer vorrangigen gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, gilt:
  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Patienten erfolgt unter strikter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) sowie aller weiteren relevanten Datenschutzvorschriften.
  2. Eine Behandlung im MVZ ist regelmäßig nur möglich, wenn der Patient mit der Verarbeitung seiner für die Behandlung und die Verwaltung notwendigen Daten in der vom MVZ genutzten Software einverstanden ist. Insbesondere sind notwendig eine gültige und vollständige Adresse, Mobil, bzw. Telefonnummer und E-Mailadresse. Der Patient wird vorab über die Datenverarbeitung informiert und erteilt, wo erforderlich, seine Einwilligung.
  3. Das MVZ setzt zur digitalen Anamnese, Dokumentation und Terminverwaltung sowie für die Praxisorganisation folgende Softwarelösungen ein:
    • IDANA (digitale Anamnese und Dokumentationsprogramm).
    • Doctolib (digitaler Terminmanager und Anrufbeantworter Aaron).
    • Standardisierte und spezialisierte Praxissoftware für medizinische Dokumentation und Abrechnung, zurzeit Praxissoftware tomedo.
    • Qurasoft.
    Nähere Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung durch diese Systeme können den Datenschutzinformationen der jeweiligen Software-Lieferanten oder der Datenschutzerklärung des MVZ entnommen werden.
  4. Die Datenschutzbeauftragte des MVZ ist Frau Silke Braun. Sie ist unter der E-Mailadresse: support@apo-sicher.de erreichbar.
  5. Zur Sicherheit des MVZ und der Patienten findet eine Videoüberwachung des Außengeländes statt. Die entsprechenden Hinweise zur Videoüberwachung sind deutlich sichtbar angebracht.
  6. Das MVZ weist außerdem darauf hin, dass nach den gesetzlichen Voraussetzungen, den Auflagen und Grenzen des § 27 BDSG eine Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung zulässig sein kann. Dies gilt insbesondere für wissenschaftliche Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, wenn die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und die Interessen des Verantwortlichen an der Verarbeitung die Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegen.

§ 8 Befundversand und Dokumentenanforderung

  1. Der Versand von medizinischen Befunden an den behandelnden Zuweiser oder Hausarzt des Patienten erfolgt ausschließlich über sichere Kommunikationswege, insbesondere via KIM (Kommunikation im Medizinwesen, Telematikinfrastruktur) oder durch sicheren elektronischen Datentransfer. Ein Anspruch auf Versand per unverschlüsselter E-Mail, Fax oder auf dem Postweg besteht nicht.
  2. Befundbriefe, Kopien der Patientenakte oder andere medizinische Dokumente können vom Patienten oder einer von ihm bevollmächtigten Person gegen eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € pro Seite im MVZ abgeholt werden, soweit nicht nach vorrangigen einschlägigen Normen (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO) ein Anspruch auf Überlassung einer unentgeltlichen Kopie besteht. Stellt der Patient den entsprechenden Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt (Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
  3. Die Einholung einer Zweitmeinung durch einen externen Arzt wird vom MVZ unterstützt. Die hierfür anfallenden Kosten und gegebenenfalls entstehende Kosten für die Übersendung weiterer Unterlagen hat der Patient selbst zu tragen, soweit keine anderweitige Kostenübernahme durch Dritte erfolgt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Patienten

  1. Der Patient ist verpflichtet, alle für die Behandlung erforderlichen Informationen, insbesondere seine medizinische Vorgeschichte, relevante Vorbefunde, Diagnosen, Arztberichte und Medikamentenpläne, unaufgefordert und rechtzeitig dem MVZ zur Verfügung zu stellen. Kommt der Patient dieser Pflicht nicht nach, kann dies den Behandlungserfolg gefährden. Eine Haftung des MVZ für hieraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.
  2. Änderungen seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie seines Versicherungsstatus (Wechsel der Krankenkasse, Änderung des Versicherungsverhältnisses) hat der Patient dem MVZ unverzüglich mitzuteilen.
  3. Dem Patienten obliegt es, sich eigenverantwortlich über die Notwendigkeit von Folgeterminen oder weiteren Maßnahmen zu informieren und diese, soweit medizinisch erforderlich, zu vereinbaren.

§ 10 Hinweise für fremdsprachige Patienten

Patienten, die zur Verständigung weder die deutsche noch die englische Sprache beherrschen, müssen zu ihrem Behandlungstermin einen eigenen, qualifizierten Dolmetscher mitbringen. Andernfalls kann eine fachgerechte und sichere Behandlung aufgrund mangelnder Kommunikation nicht erfolgen.

§ 11 Beendigung des Behandlungsverhältnisses

  1. Das Behandlungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Eine Kündigung durch das MVZ ist in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. nachhaltiger Vertrauensverlust, unzureichende Mitwirkung des Patienten, fortgesetzte Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen, Nichtzahlung offener Forderungen).
  2. Im Falle der Beendigung des Behandlungsverhältnisses bleiben entstandene Honoraransprüche des MVZ unberührt. Das MVZ wird bei Beendigung des Verhältnisses erforderliche medizinische Maßnahmen zur Sicherstellung der Weiterbehandlung veranlassen oder empfehlen.

§ 12 Haftung

  1. Das MVZ haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.
  2. Das MVZ haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Garderobe oder anderen persönlichen Gegenständen des Patienten, die dieser in den Räumlichkeiten des MVZ unbeaufsichtigt lässt, es sei denn, der Verlust beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des MVZ oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  3. Das MVZ behält sich vor, bei beleidigenden, verleumderischen oder geschäftsschädigenden Veröffentlichungen des Patienten (z.B. auf Online-Bewertungsplattformen, Social Media oder ähnlichen Kanälen) rechtliche Schritte einzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) trägt der Patient, sofern die Veröffentlichung rechtswidrig ist und der Patient dies zu vertreten hat.
  4. Der Patient haftet für von ihm schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursachte Schäden in den Räumen des MVZ und darüber hinaus an medizinischen Geräten, die ihm vom MVZ leihweise für die Nutzung im häuslichen Umfeld überlassen wurden.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Das MVZ behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Leistungen des MVZ) zu ändern.
  2. Die geänderten AGB werden dem Patienten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Patient den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier
  3. Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Frist und die Bedeutung eines ausbleibenden Widerspruchs wird das MVZ den Patienten bei der Mitteilung der Änderungen gesondert hinweisen. Widerspricht der Patient den Änderungen fristgerecht, ist das MVZ berechtigt, den Behandlungsvertrag mit dem Patienten mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des MVZ.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.